Gerichtsfahrten Reutlingen

Pünktlich und zuverlässig zu Ihrem Gerichtstermin – egal ob nah oder fern.

Pünktlich

Rechtzeitig vor Ort – Gerichtstermine dulden keine Verspätung.

Deutschlandweit

Fahrten zu Gerichten in ganz Deutschland möglich.

Diskret

Vertrauensvoller Service für sensible Termine.

Erstattungsfähig

Fahrtkosten können oft vom Staat erstattet werden.

Ihr zuverlässiger Partner für Gerichtstermine

Ein Gerichtstermin ist oft mit Stress und Anspannung verbunden. Das Letzte, was Sie brauchen, ist zusätzlicher Zeitdruck durch Parkplatzsuche oder unzuverlässige Verkehrsmittel. Mit TAXI SARI kommen Sie entspannt und pünktlich zu Ihrem Termin – damit Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren können.

Fahrten zu allen Gerichten

Wir bringen Sie zuverlässig zu:

  • Amtsgerichte – Zivilsachen, Familiensachen, Betreuungsverfahren
  • Landgerichte – Berufungen, größere Streitwerte
  • Arbeitsgerichte – Kündigungsschutzklagen, Lohnstreitigkeiten
  • Sozialgerichte – Renten, Krankenkassen, Arbeitslosengeld
  • Verwaltungsgerichte – Behördenentscheidungen, Asylverfahren
  • Finanzgerichte – Steuerstreitigkeiten
  • Oberlandesgerichte – Berufungsverfahren

Gerichte in der Region

Häufig angefragte Ziele:

Reutlingen

  • Amtsgericht Reutlingen
  • Arbeitsgericht Reutlingen

Tübingen

  • Amtsgericht Tübingen
  • Landgericht Tübingen

Stuttgart

  • Amtsgericht Stuttgart
  • Landgericht Stuttgart
  • Oberlandesgericht Stuttgart
  • Arbeitsgericht Stuttgart

Weitere

  • Sozialgericht Reutlingen
  • Verwaltungsgericht Sigmaringen
  • Finanzgericht Stuttgart

Ihr Gericht ist weiter entfernt? Kein Problem – wir fahren Sie auch zu Gerichten in ganz Deutschland!

Erstattung der Fahrtkosten

Gut zu wissen: In vielen Fällen können Fahrtkosten zu Gerichtsterminen erstattet werden. Die Voraussetzungen und Höhe der Erstattung variieren je nach Verfahrensart.

Wann werden Fahrtkosten erstattet?

  • Als Zeuge: Zeugen haben Anspruch auf Erstattung der notwendigen Fahrtkosten nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz)
  • Bei Prozesskostenhilfe: Wenn Ihnen PKH bewilligt wurde, können Fahrtkosten übernommen werden
  • Im Strafverfahren: Als Angeklagter bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung
  • Im Sozialgerichtsverfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig
  • Im Arbeitsgerichtsverfahren: Bei Vergleich oder Obsiegen möglich

Unser Tipp: Fragen Sie vorab bei Gericht oder Ihrem Anwalt nach, ob und in welcher Höhe Fahrtkosten erstattet werden. Wir stellen Ihnen gerne eine detaillierte Quittung für Ihre Unterlagen aus.

Warum TAXI SARI für Gerichtstermine?

  • Absolute Pünktlichkeit – wir kalkulieren Zeitpuffer ein
  • Ortskundige Fahrer kennen die schnellsten Wege
  • Diskreter und vertrauensvoller Service
  • Wartezeit während des Termins möglich
  • Komfortabler VW Touran für entspannte Anfahrt
  • Quittung für Ihre Kostenerstattung

So buchen Sie Ihre Gerichtsfahrt

  1. Anrufen oder WhatsApp
    Teilen Sie uns Gericht, Datum und Uhrzeit Ihres Termins mit.
  2. Festpreis erhalten
    Sie erfahren sofort, was die Fahrt kostet.
  3. Pünktliche Abholung
    Wir holen Sie rechtzeitig ab – mit Zeitpuffer für unvorhergesehene Verzögerungen.
  4. Quittung erhalten
    Für Ihre Unterlagen und eventuelle Kostenerstattung.