Wann übernimmt die Krankenkasse Taxikosten?
Die Krankenkasse übernimmt Taxikosten nicht grundsätzlich für alle Arztfahrten – es gibt klare Voraussetzungen. Wer diese kennt, kann jedoch erhebliche Kosten sparen. Wir erklären die wichtigsten Regeln.
1. Dialysefahrten – immer Kassenpflicht
Patienten mit anerkannter Niereninsuffizienz, die regelmäßig zur Dialyse müssen, haben gesetzlichen Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Grundlage: § 60 SGB V. Der Arzt stellt einen Transportschein aus – die Kasse zahlt. TAXI SARI rechnet direkt ab.
2. Chemo- und Strahlentherapie
Patienten, die wegen einer onkologischen Erkrankung regelmäßig zu Chemotherapie oder Strahlentherapie müssen, haben Anspruch auf Fahrtkostenübernahme. Voraussetzung: Transportschein vom behandelnden Arzt. Die meisten Kassen genehmigen dies ohne Vorabantrag.
3. GdB 80+ mit bestimmten Merkzeichen
Versicherte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 und einem der folgenden Merkzeichen haben Anspruch auf Kassenabrechnung von Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen:
- aG – außergewöhnlich gehbehindert
- Bl – blind
- H – hilflos
Der Arzt muss die Notwendigkeit bestätigen und einen Transportschein ausstellen.
4. Ambulante Reha mit Verordnung
Bei verordneter ambulanter Rehabilitation (z. B. nach Hüft- oder Knieoperation) können die Fahrtkosten von der Kasse übernommen werden. Es ist häufig eine Vorabgenehmigung der Kasse notwendig – der Arzt hilft bei der Antragstellung.
5. Ausnahmen: Besondere Härtefälle
In begründeten Ausnahmefällen (schwere Erkrankung, keine andere Transportmöglichkeit) kann die Kasse auch andere Fahrten genehmigen. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt – er kann einen Antrag auf Ausnahme stellen.